Ein für Film- und Fernsehproduktionen von der IHK öffentlich bestellter Sachverständiger darf sich nicht als „Medien-Film-Fernsehsachverständiger IHK“ bezeichnen, weil der Begriff „Medien“ auch viel weitergehendere Bereiche als Film und Fernsehen umfasst. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG München II, WRP 2021, 1504-1505 (Urteil vom 26.08.2021, 2 HK O 2680/20)