LG Paderborn
Ein nicht über eine deutsche Erlaubnis verfügender Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Roulette, Blackjack, Baccarat und Slots) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
LG Paderborn, ZfWG 2021, 407-412 (Urteil vom 08.07.2021, 4 O 3236/20)