Bei Online-Angeboten von Neuwagen (hier: auf mobile. de) müssen vom Käufer zwingend zu tragende Transportkosten – hier: „Kosten für eine Haustürzustellung“ – in den angegebenen Endpreis eingerechnet sein.
LG Rottweil, WRP 2023, 886-889 (Urteil vom 08.05.2023, 5 O 30/22)