OLG Bamberg
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einkauf von Möbeln, die für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeitgarantie die Geltendmachung von Schadenspauschalen vorsieht, ist unwirksam, weil sie gegen das haftungsrechtliche Verschuldensprinzip verstößt. Höherrangige Interessen des Verwenders, die ausnahmsweise die Begründung einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung oder die Übernahme einer Garantiehaftung rechtfertigen können, …
OLG Bamberg, WRP 2021, 653-659 (Urteil vom 05.03.2021, 3 U 68/20)