OLG Brandenburg
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs i. S. des § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Verband zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder die in einer Gemeinschaftswerbung aufgeführten 16 Mitglieder einer Verbundgruppe von Ein¬1220zelhandelsgeschäften jeweils separat auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch nimmt.
OLG Brandenburg, WRP 2014, 1219-1223 (Urteil vom 29.04.2014, 6 U 201/12)