OLG Celle
Ein Unternehmen darf sein Produkt (Lebensmittel) nicht mit einem Zitat, einem Interview oder mit Fotos von einem Arzt bewerben. Hierin liegt eine unzulässige Empfehlung im Sinne der Health Claims Verordnung. Der Arzt selbst verstößt gegen sein berufsrechtliches Verbot, seinen Namen nicht für Werbezwecke zur verwenden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Celle, WRP 2016, 1278-1281 (Sonstiges vom 02.05.2016, 13 U 155/15)