Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der Dringlichkeit der Geltendmachung eines – hier auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster gestützten – Unterlassungsanspruchs des Antragstellers entgegen steht, ist eine Frage des Einzelfalls (hier verneint).
OLG Düsseldorf, WRP 2022, 474-479 (Urteil vom 23.12.2021, I-20 U 90/21)