OLG Düsseldorf
Veröffentlicht der Entwerfer eines Geschmacksmusters das Erzeugnis erstmalig vor dessen Eintragung innerhalb des in Art. 7 Abs. 2 lit. b) GGV genannten Zeitraums, so sind nachfolgende Veröffentlichungen Dritter unschädlich, wenn sie Folge der Erstveröffentlichung des Entwerfers sind. Dabei gilt der Beweismaßstab des Art. 19 Abs. 2 GGV.
OLG Düsseldorf, WRP 2019, 1345-1351 (Urteil vom 25.04.2019, I-20 U 103/18)