OLG Frankfurt a. M.
Die Zuordnung von neuerlichen als kerngleich verletzend beanstandeten Handlungen zum Kernbereich eines Verbots scheidet aus, wenn Voraussetzungen, unter denen die neuerlichen Handlungen zu verbieten wären, nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung bei Erlass des Verbots gewesen sind oder nicht gewesen sein können (Anschluss an BGH, Beschluss vom 06.02.2013 – I ZB 79/11, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 838-840 (Beschluss vom 26.04.2024, 6 W 84/22)