OLG Frankfurt a. M.
Stimmt ein positiver, als unabhängiger Beitrag erscheinender Presseartikel über ein Unternehmen fast wörtlich mit einer durch das Unternehmen selbst verbreiteten Verlautbarung überein, handelt es sich bei dem Artikel um eine geschäftliche Handlung zugunsten eines Dritten, die als getarnte Werbung unlauter im Sinne von § 5a Abs. 6 UWG ist.
OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 96-97 (Beschluss vom 22.08.2019, 6 W 64/19)