OLG Hamm
Die blickfangmäßige Bewerbung sämtlicher der im Online-Shop der Verfügungsbeklagten angebotenen Artikel mit einer tatsächlich nicht vorhandenen 5-Jahres-Garantie in der beanstandeten Anzeige stellt eine Irreführung über die Rechte des Verbrauchers dar. Gleiches gilt für die Werbeaussage “ca. 1 Mio. Artikel sofort verfügbar”, wenn das Sortiment aus nur rund 2000 unterschiedlichen Artikeln besteht, …
OLG Hamm, K&R 2021, 828-832 (Urteil vom 19.08.2021, 4 U 57/21)