OLG Köln
Die Grundsätze der sog. dreifachen Schadensberechnung gelten nicht allgemein. Das Rechtsinstitut ist eng auszulegen, soweit die Klägerin Fehlzitate, Falschbehauptungen und/oder eine Verfälschung des Lebensbildes des Erblassers als angebliche Verletzungshandlungen rügt, welche zwar konstruktiv ebenfalls als vertragliche Nebenpflichtverletzung zu erfassen wären, mangels eines Eingriffs in am Markt „kommerzialisierbare“ Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Erblassers und/oder dessen wirtschaftliche Dispositionsmacht über seine Person aber schwerlich einen materiellen Abschöpfungsanspruch als Rechtsfolge tragen.…
OLG Köln, K&R 2024, 426-434 (Urteil vom 06.02.2024, 15 U 314/19)