OLG Köln
Es ist irreführend, mit einer auf die Gesunderhaltung der Haut bezogenen Aussage für ein Rasiergerät zu werben, wenn der Werbende nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Zeit der Werbung nicht sicher sein kann, dass die Aussage (hier: der Haut werde während der Rasur aus einem Gel-Reservoir aktiv Feuchtigkeit zugeführt) richtig ist.
OLG Köln, WRPL 2014, Heft 06, Online, - (Urteil vom 31.01.2014, 6 U 119/12)