Durch die Zahlung des Kaufpreises an einen Dritten ist der Anspruch auf Kaufpreiszahlung nicht erloschen. Dass der Schuldner den Nichtberechtigten gutgläubig für empfangsberechtigt hält, führt allein nicht zum Freiwerden des Schuldners.608
OLG Karlsruhe, K&R 2023, 607-613 (Urteil vom 27.07.2023, 19 U 83/22)