OLG Karlsruhe
Wird in der Werbung für ein zu kosmetischen Zwecken eingesetztes Ultraschallgerät eine hautverjüngende Wirkung behauptet, kann für die erste Darlegung einer fehlenden wissenschaftlichen Absicherung der Vortrag genügen, dass ein Einfluss von Ultraschall auf die Hautalterung ganz allgemein in der Wissenschaft mindestens in Zweifel gezogen wird. Hierfür kann etwa auf Erkenntnisse in Lehrbüchern oder auf allgemeine Aussagen eines gerichtlichen Sachverständigen in einem anderen Verfahren Bezug genommen werden.…
OLG Karlsruhe, WRPL 2012, Heft 03, Online, - (Urteil vom 23.11.2011, 6 U 93/11)