OLG Karlsruhe
Die Werbung für die Erstellung von Privatgutachten bzw. für die Anfechtung von familienpsychologischen Gutachten mit der Aussage „Gemäß Studienlage sind rund 75 % der familienpsychologischen Gutachten mangelhaft und somit anfechtbar“ ist irreführend, wenn sich die „Studienla¬478ge“ nur in einer einzigen Studie erschöpft, die zudem nicht veröffentlicht und selbst der Werbenden nicht bekannt ist. …
OLG Karlsruhe, WRP 2023, 477-489 (Urteil vom 11.01.2023, 6 U 233/22)