OLG Koblenz
Mit der Angabe „Rohkost“ und/oder „Rohkostqualität“ und/oder „rohköstlich“ darf nicht geworben werden, wenn das jeweils zur Herstellung verwendete Ausgangsprodukt im Rahmen der Herstellung über 60 °C erhitzt worden ist. Dass die besondere Ernährungsform der „Rohkost-Ernährung“ nicht ausschließlich aus dem Verzehr unerhitzter Lebensmittel besteht, ändert daran nichts, denn der Name dieser Ernährungsform folgert sich daraus, …
OLG Koblenz, WRP 2023, 1510-1514 (Urteil vom 21.12.2022, 9 U 591/22)