OLG Koblenz
Werden an technischen Geräten Veränderungen vorgenommen, ist es irreführend, für diese Geräte mit Prüfsiegeln zu werben, die für Geräte vergeben worden sind, deren Tests vor dieser technischen Veränderung stattgefunden haben. Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller zwar eine Identitätsbescheinigung ausstellt, aber einräumen muss, nach Vergabe des Prüfsiegels technische Veränderungen vorgenommen zu haben, …
OLG Koblenz, WRP 2013, 922-924 (Urteil vom 27.03.2013, 9 U 1097/12)