OLG München
Der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung bzw. einer Sonderbeziehung zwischen einem Werbenden und dem Inhaber der beworbenen Marke, der einen „berechtigten Grund“ i. S. v. Art. 13 Abs. 2 UMV darstellen könnte, wird nicht schon alleine dadurch hervorgerufen, dass in der angegriffenen Werbung die Marke mehrfach und besonders exponiert verwendet wird; vielmehr sind zur Beurteilung dieser Frage sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.…
OLG München, WRP 2016, 1404-1415 (Urteil vom 30.06.2016, 6 U 531/16)