Oberbeck
Facebook darf die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer vorerst nicht auf Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern. Vorausgegangen war eine erfolglose Klage des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar beim VG Hamburg. Laut OVG Hamburg sei weiterhin offen, ob die durch Facebook beanstandete Untersagungsverfügung in der Hauptsache rechtmäßig sei. …
Oberbeck, DSB 2018, 88 (Beschluss vom 26.02.2018, 5 Bs 93/17 13)