Die im Internetimpressum einer Angebotsseite angegebene natürliche Person ist für Unterlassungsansprüche wegen Wettbewerbsverstößen auf dieser Seite passiv legitimiert, auch wenn sie nicht Inhaber des dahinter stehenden Gewerbes ist.
Schleswig-Holsteinisches OLG, WRP 2013, 920-922 (Urteil vom 22.03.2013, 6 U 27/12)