VG Braunschweig
§§ 4 und 4a der Bundesrahmenregelung Leerrohre begründen keine Ansprüche konkurrierender Privatunternehmen gegen eine Kommune, den von dieser beabsichtigten Ausbau eines Breitbandkabelnetzes zu unterlassen, sondern betreffen nur die Frage, wann die spätere Überlassung des von der öffentlichen Hand selbst hergestellten NGA-Netzes an private Anbieter keine unzulässige EU-Beihilfe darstellt.
VG Braunschweig, WRP 2012, 1621 (Beschluss vom 07.03.2012, 5 B 25/12)