Jahn/Palzer
Der mündige Verbraucher gilt heute vielfach als bestenfalls “schönes Ideal”, das mit der Realität jedoch wenig zu tun habe (Heiko Maas). Brauchen wir also eine stärker evidenzbasierte Sichtweise? Relativiert gar der EuGH sein eigenes Leitbild? Nein! Der mündige Verbraucher ist im lauterkeitsrechtlichen Irreführungsschutz Ergebnis eines angemessenen Interessenausgleichs und zugleich hinreichend flexibel, …
Jahn/Palzer, K&R 2015, 444-448