AG Siegburg
Stehen dem Verbraucher 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten zur Verfügung, nach denen er die Ware (hier: ein Sofa) auswählen und herstellen lassen kann, ist die Ware angesichts dieser Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten nach Auswahl des Kunden und Herstellung durch den Unternehmer so individualisiert und äußerlich gestaltet, dass eine Anfertigung nach „Kundenspezifikation“ im Sinne von § 312 d Abs. …
AG Siegburg, WRP 2014, 1505-1506 (Urteil vom 25.09.2014, 115 C 10/14)