BVerfG
Der angegriffene OLG-Beschluss umfasst die weltweite Herstellung der Bot-Software selbst sowie das Unterlassen des Einwirkens im Inland darauf, dass diese nicht durch Dritte im Ausland hergestellt werde. Ein solches Gebot war bereits nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens, das allein auf die Untersagung von Vervielfältigungshandlungen an der Spielesoftware der Gläubigerin selbst im Inland und nicht darauf gerichtet war, …
BVerfG, K&R 2022, 593-596 (Beschluss vom 13.04.2022, 1 BvR 1021/17)