Ein Gebäude dient der dauerhaften Stallhaltung, wenn es baulich-funktional und nicht nur vorübergehend der Stallhaltung zuzuordnen ist. Eine Stallhaltung liegt vor, wenn Tiere typischerweise oder regelmäßig in dafür bestimmten, überdeckten baulichen Anlagen – und nicht im Freien – untergebracht werden.
Clearingstelle EEG-KWKG, ZNER 2019, 396-398 ([unbekannt] vom 02.08.2018, 2018/20)