§ 40 EEG 2012 sieht eine verbotene Beihilfe vor, wenn die dortige Ausgleichsregelung die EEG-Umlage zugunsten der „stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes“ (SIU) und zugunsten der „Schienenbahnen“ privilegiert.
EuG, ZNER 2016, 221-231 (Urteil vom 10.05.2016, T-47/15)