EuGH
Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der durch die Richtlinie 88/182/EWG des Rates vom 22. März 1988 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine nationale Rechtsvorschrift, die bestimmt, dass das Recht, Glücksspiele zu betreiben, dem Staat vorbehalten wird und nur von in Form einer Kapitalgesellschaft gegründeten Unternehmen ausgeübt werden darf, …
EuGH, ZfWG 2021, 45-51 (Urteil vom 22.10.2020, C-275/19)