EuGH
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist mit dem darin niedergelegten Grundsatz ne bis in idem dahin auszulegen, dass er der Verhängung einer Strafe gegen eine Person wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung einer nationalen Regelung, die geeignet ist, die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Art. 56 AEUV zu behindern, entgegensteht, wenn gegen diese Person bereits eine nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme erlassene und rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung ergangen ist, …
EuGH, ZfWG 2023, 524-529 (Urteil vom 14.09.2023, C-55/22)