Es steht einer Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht entgegen, wenn der Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhält und somit die Nämlichkeit zwischen den im BHKW erzeugten und dem an Letztverbrauchern im räumlichen Zusammenhang geleisteten Strom nicht gegeben ist.
FG Düsseldorf, ZNER 2022, 454-458 ([unbekannt] vom 18.05.2022, 4 K 2811/17 VS)