Der Erlass eines Änderungsbescheides ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Änderung des Bescheides ursprünglich auf einer falschen Korrekturvorschrift beruhte, wenn im Zeitpunkt des Erlasses des Änderungsbescheides die Voraussetzungen für eine Änderung nach der zutreffenden Änderungsvorschrift erfüllt sind.
FG Düsseldorf, BB 2022, 1316-1320 (Urteil vom 19.06.2020, 3 K 2050/17 G)