Hanseatisches OLG Hamburg
Wird im Internet ein Tonträger angeboten, auf dem sich nach dem Inhalt des Angebots “Nr. 1 Hits” aus einer bestimmten Zeitperiode befinden sollen, so erwartet der angesprochene Verkehr mangels entgegenstehender Hinweise, dass alle auf dem Tonträger enthaltenen Musiktitel den Versionen entsprechen, die in der angegebenen Zeitperiode Platz 1 der Hitlisten erklommen haben.
Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2012, Heft 12, Online, - ([unbekannt] vom 12.07.2012, 3 U 65/10)