KG Berlin
Die Gegenüberstellung des für gebrauchte Kleidung verlangten Preises mit einem „geschätzten Neupreis“ und die Werbung mit einer hierauf bezogenen Preisersparnis sind irreführend, wenn die Schätzung nicht auf der Grundlage valider Anhaltspunkte aufgestellt und verifizierbar ist. Denn eine solche Werbung enttäuscht die Erwartung der Verbraucher, der zum Zwecke des Preisvergleichs angeführte Neupreis entspreche den tatsächlichen Marktverhältnissen und beruhe auf einer soliden Datenbasis.…
KG Berlin, WRP 2021, 1068-1078 (Sonstiges vom 25.03.2021, 5 U 15/20)