Der oder die Arbeitgeber*in darf das Protokoll eines vertraulichen WhatsApp-Chats, dass ihm oder ihr von einer an dem Chat beteiligten Personen zugetragen wird, im Prozess verwenden. (Rn.103)
LAG Berlin-Brandenburg, BB 2022, 697-704 (Urteil vom 19.07.2021, 21 Sa 1291/20)