Bei Mitarbeitern, die nur „nebenamtlich“ mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden, stellt sich die Frage einer der gebotenen Zuverlässigkeit entgegenstehenden Interessenkollision, wenn sie arbeitsvertraglich auch mit Fragen der Informationstechnologie befasst sind.
Vahle, DSB 2011, 18-19 (Beschluss vom 08.04.2011, 13 TaBV 92/10)