Indem der Arbeitgeber eine zielgerichtete Ermittlung des Inhalts privater Arbeitnehmer-E-Mails auf dem Dienstrechner vornahm, verletzte er dessen Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu einer Unverwertbarkeit der Inhalte im Kündigungsschutzprozess. (Leitsatz der Redaktion)
LAG Hessen, K&R 2019, 213-216 (Urteil vom 21.09.2018, 10 Sa 601/18)