Sind bei der Leistungsbestimmung einer variablen Vergütung sowohl die Leistung des Arbeitnehmers als auch der betriebswirtschaftliche Erfolg der beklagten Bank zu berücksichtigen, kommt nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung des Bonus auf “Null” in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2014 – 10 AZR 622/13 –).
LAG München, BB 2016, 2107-2112 (Urteil vom 03.03.2016, 3 Sa 1033/15)