LG Aachen
Das Auslesen des Passwortes nach Dekompilierung des Objektcodes in den Quellcode stellt eine Überwindung einer besonderen Zugangssicherung auch dann dar, wenn sie mit für jedermann zugänglichen Tools erfolgt ist. Es ist auf die allgemeine Sicherung der Daten gegenüber dem Zugriff Unbefugter abzustellen, nicht darauf, ob Eingeweihte oder Experten leicht auf die Daten zugreifen können. …
LG Aachen, K&R 2023, 693-695 (Urteil vom 27.07.2023, 60 Qs 16/23)