LG Amberg
Eine Zurechnung eines arglistigen Handelns des Herstellers an den Händler findet nicht statt. Im Rahmen der Verjährung gem. § 438 Abs. 3 BGB findet ebenfalls keine Zurechnung eines arglistigen Verhaltens des Händlers statt. Dem Händler ist es ohne weitergehende Anhaltspunkte auch nicht gem. § 242 BGB verwehrt, sich auf die Verjährung zu berufen. Der Kfz-Händler haftet nicht aus Prospekthaftung im weiteren oder engeren Sinn, …
LG Amberg, BB 2017, 2258-2260 (Urteil vom 07.09.2017, 24 O 1012/16)