Sehen die Reisebedingungen im Falle eines Reiserücktritts des Kunden in Euro berechnete fixe Mindestentschädigungen für den Reisveranstalter vor, sind diese Klauseln unwirksam. Schadenspauschalierungen sind nach dem Gesetz nur prozentual auf den Reisepreis bezogen zulässig. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Bückeburg, WRPL 2012, Heft 01, Online, - (Urteil vom 08.09.2011, 1 O 72/11)