LG Berlin
Die Betreiberin der Online-Enzyklopädie haftet für den rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers als mittelbare Störerin. Zwar werden die Inhalte nicht von der Beklagten erstellt. Sie wurde jedoch mehrfach über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt und hat die Texte unverändert auf ihrer Website belassen. (Leitsatz der Redaktion)
LG Berlin, K&R 2019, 61-65 (Urteil vom 28.08.2018, 27 O 12/17)