LG Berlin
Die Anwendung von § 315 BGB auf Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte entfaltet faktisch eine Regulierungsfunktion, die weder mit der Zuweisung an nur eine Regulierungsbehörde nach Art. 30 Abs. 1 S. 1 der Eisenbahnzugangsrichtlinie 2001/14/EG vereinbar ist noch die Entgeltbemessungsgrundsätze der Richtlinie hinreichend berücksichtigt.
LG Berlin, N&R 2016, 53-56 (Beschluss vom 03.09.2015, 20 O 203/14)