LG Bielefeld
Wird in einem Onlineshop dem aktuellen Preis als Streichpreis ein im stationären Handel verlangter Preis gegenübergestellt, ist dies irreführend, weil der Verbraucher den Streichpreis für den ehemaligen Preis aus dem Onlineshop halten wird. Generell ist eine Gegenüberstellung der Preise über einen Zeitraum von sechs Monaten vertretbar, wenn es sich um die unmittelbar zuvor verlangten Preise aus dem Onlineshop handelt. …
LG Bielefeld, WRP 2021, 260-261 (Urteil vom 06.10.2020, 15 O 9/20)