Für ein Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine gesundheitsbezogenen Angaben im Hinblick auf Diabetes gemacht werden, wenn die Wirkungen nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind. Es darf im Zusammenhang mit solchen Produkten auch kein „Diabetes-Test“ angeboten werden.
LG Bielefeld, WRP 2017, 885-888 (Urteil vom 21.03.2017, 17 O 70/16)