LG Braunschweig
Es ist unzulässig, einen Werbebrief so auszugestalten, dass für den Empfänger zunächst der Eindruck entsteht, es handele sich um eine amtliche Mitteilung. Ein in „Behördengrün“ gehaltener Briefumschlag mit einer „verbindlichen Rechtsbelehrung“ und dem Hinweis „vertraulich“ erweckt den Eindruck eines solchen amtlichen Schreibens, insbesondere dann, wenn bei der Absenderangabe ohne Angabe der Rechtsform lediglich „Deutsche Münze“ als Absender genannt wird.…
LG Braunschweig, WRP 2015, 786-791 (Urteil vom 19.03.2015, 21 O 726/14)