LG Cottbus
Von einer gesichert festgestellten Wirksamkeit eines diätetischen Lebensmittels kann nicht ausgegangen werden, wenn eine Studie sich nur mit der Wirksamkeit einzelner Bestandteile des Produktes beschäftigt. Auch eine Teilnehmerzahl von 40 bis 50 Probanden genügt nicht wissenschaftlichen Anforderungen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Cottbus, WRP 2016, 1175-1177 (Urteil vom 19.05.2016, 11 O 76/15)