LG Düsseldorf
Hat sich ein werbendes Unternehmen wegen einer Printwerbung (hier: für ein Gewinnspiel „Traumauto zu gewinnen!“, ohne dortige Angaben, bis wann und wie teilgenommen werden kann, wie die Gewinner ermittelt werden und welche Beschränkungen des Teilnehmerkreises bestehen) bereits dem klagenden Wettbewerbsverband vertragsstrafebewehrt unterworfen, verstößt die neuerliche, zweifache Printwerbung (einmal in einem 32-seitigen, …
LG Düsseldorf, WRP 2020, 380-381 (Urteil vom 28.11.2019, 37 O 48/19)