Ein EVU, das dem Übertragungsnetzbetreiber eine zu geringe kWh-Zahl an abgesetztem Strom meldet und das daher die EEG-Umlage entsprechend nachzahlen muss, muss diese Schuld nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EEG 2014 und § 352 Abs. 2 HGB verzinsen.
LG Düsseldorf, ZNER 2018, 548-550 (Urteil vom 26.04.2018, 14d O 18/16)