Die Zerstörung von Fettzellen stellt eine pharmakologische Wirkung dar mit der Folge, dass ein diese Wirkungen auslösendes Präparat einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Dortmund, WRP 2019, 667-669 (Urteil vom 09.11.2018, 25 O 254/14)