Die Werbung mit „Genuss ohne Reue“ für E-Zigaretten beschränkt sich nicht auf die Beschreibung eines Lebensgefühls, sondern stellt eine – in diesem Fall unzutreffende – gesundheitsbezogene Angabe dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Essen, WRP 2020, 254-255 (Urteil vom 25.10.2019, 41 O 13/19)